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Cover: Mindestlohn in der Zeitarbeit seit September 2026 um 2,5 Prozent gestiegen

Mindestlohn in der Zeitarbeit seit September 2026 um 2,5 Prozent gestiegen

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  • Piening Personal

Seit dem 1. September 2026 gelten höhere Tarifentgelte für Beschäftigte in der Zeitarbeit. Die tariflichen Entgelte sind in allen Entgeltgruppen um 2,5 Prozent gestiegen.

In der Entgeltgruppe 1 beträgt das Stundenentgelt seit September 15,33 Euro.

Damit liegt das Tarifentgelt für Zeitarbeit weiterhin über dem gesetzlichen Mindestlohn in der Zeitarbeit. Der konkrete Stundenlohn richtet sich nach der Tätigkeit und der jeweiligen Entgeltgruppe.

Neuer Stundenlohn für Zeitarbeit seit September 2026

Die Erhöhung gilt für alle Entgeltgruppen des Tarifvertrags. Welche Entgeltgruppe gilt, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab.

Der Mindestlohn für Zeitarbeit und die tariflichen Entgelte sind dabei voneinander zu unterscheiden. Der Tarifvertrag legt für Beschäftigte in der Zeitarbeit eigene Stundenlöhne fest. Diese können über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Die aktuellen Tarifentgelte stehen in den Entgelttabellen des Gesamtverbands der Personaldienstleister (GVP).

Aktuelle Entgelttabellen für die Zeitarbeit 

Weitere Erhöhung im April 2027

Die aktuelle Anpassung ist der zweite Erhöhungsschritt aus dem im September 2025 vereinbarten Entgelttarifvertrag.

Zum 1. April 2027 steht bereits die nächste tarifliche Erhöhung an. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2027.

Für Beschäftigte in der Zeitarbeit bedeutet das: Der tarifliche Stundenlohn steigt auch im kommenden Jahr noch einmal.

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