Die Verantwortlichkeit ist klar im Gesetz geregelt: Der Arbeitgeber ist für die allg. Sicherheitsunterweisung zuständig, (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG). Verantwortung für Themen, wie persönliche Schutzausrüstung (PSA) können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich regeln. Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Einsatzbeginn durchgeführt werden.