Icon schwarze Lupe, symbolisiert die Suchfunktion und fordert zur Eingabe von Job-, Stellen- oder Berufsbezeichnung auf.
Merkliste
Menu

GVP-Tarifvertrag (ehemals iGZ-Tarifvertrag)

Was ist der GVP-Tarifvertrag?

Der GVP-Tarifvertrag – früher als iGZ-Tarifvertrag bekannt – regelt die Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitende in Unternehmen, die Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) sind. Ab dem 01.01.2026 tritt das neue DGB/GVP-Tarifwerk in Kraft und ersetzt die bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträge.

Was steht im GVP-Tarifvertrag?
Der GVP-Tarifvertrag regelt die wichtigsten Punkte des Arbeitsalltags in der Zeitarbeit:

  • Arbeitszeit: Wie lange dürfen Mitarbeitende arbeiten und wie werden die Einsätze verteilt?
  • Überstunden: Wie viele Stunden sind maximal möglich?
  • Urlaub: Wie viel Erholung steht Mitarbeitenden zu?
  • Kündigung: Welche Fristen gelten in der Zeitarbeit?

Aufbau des GVP-Tarifvertrags:

Der GVP-Tarifvertrag besteht aus mehreren Verträgen:

  • Manteltarifvertrag – regelt allgemeine Arbeitsbedingungen
  • Entgeltrahmentarifvertrag – legt die Einteilung in Entgeltgruppen fest
  • Entgelttarifvertrag – bestimmt den Stundenlohn nach Qualifikation
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung – unterstützt langfristige Jobperspektiven

Entgelttabelle 2026:

Zeitarbeitende werden nach Qualifikation einer von neun Entgeltgruppen zugeordnet. Je höher die Gruppe, desto höher der Tariflohn. Ein Überblick:

Entgelttabelle ab dem 1. Januar 2026:

Entgeltgruppe (EG) Stundensatz in Euro 
EG114,96
EG 2a15,29
EG 2b15,69
EG 316,69
EG 417,65
EG 519,78
EG 621,97
EG 725,56
EG 827,36
EG 928,70

Der GVP-Tarifvertrag sorgt für faire Löhne, klare Regeln und transparente Arbeitsbedingungen. Er ist die Grundlage für ein gutes Miteinander in der Zeitarbeit – für Mitarbeitende wie für Arbeitgeber.