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Branchenzuschläge

Branchenzuschläge in der Zeitarbeit:

Wer bekommt Branchenzuschläge? Wie hoch sind die Zuschläge und wann kann ich mit der ersten Erhöhung meiner Bezahlung rechnen? Diese und weitere Antworten hier.

Branchenzuschläge: Was ist das?

Beschäftigte in der Zeitarbeit bekommen nach einer bestimmten Zeit im Kundenbetrieb mehr Geld. Diese Gehaltsanpassung nennt sich Branchenzuschlag. Das Ziel: Zeitarbeitnehmende sollen nach und nach mehr Geld bekommen. So will man dafür sorgen, dass sich die Löhne der Stammbelegschaft und der Zeitarbeitnehmenden annähern.

Im besten Fall bekommen Zeitarbeitnehmende durch die Branchenzuschläge bis zu 65 Prozent mehr Lohn.

Wo gibt es Branchenzuschläge?

Branchenzuschläge gibt es dann, wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt. In der Regel bekommen Zeitarbeitskräfte die Branchenzuschläge, wenn ihr Arbeitgeber - wie Piening - Mitglied bei dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) oder dem Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) ist.

Wann gibt es Branchenzuschläge in der Zeitarbeit?

Die Branchenzuschläge sind an die Einsatzdauer des Mitarbeitenden gebunden. Nach einer Einarbeitungszeit von vier bis sechs Wochen bekommen Zeitarbeitnehmende häufig die ersten Zuschläge. Man spricht auch davon, dass sie die erste Stufe der Branchenzuschläge erreichen.

Nach und nach steigen die Branchenzuschläge an, bis Zeitarbeitnehmende nach 15 Monaten im Kundenunternehmen bis zu 65 Prozent mehr Stundenlohn erhalten. Eine Voraussetzung, um die Branchenzuschläge zu erhalten: Der Zeitarbeitnehmende muss ununterbrochen im Kundenbetrieb eingesetzt gewesen sein.

Wie hoch sind die Branchenzuschläge?

Wie hoch die Branchenzuschläge sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Die Entgeltgruppe des Zeitarbeitnehmers
  • Der Einsatzzeitraum
  • Der Einsatzort
  • Die Einsatzbranche
  • Der Lohn der vergleichbaren Stammbelegschaft


Der Tarifvertrag des iGZ

Mitarbeitende, die in der Zeitarbeit beschäftigt sind, sollten die Tarifverträge des iGZ kennen. Die Übersicht über die Tarifverträge und Branchenzuschläge:

  Tarifvertrag iGZ
Entgeltgruppe  EG 1 bis EG 9
Monatliche Arbeitszeit  Berechnet sich nach Formel: 7 Stunden x Anzahl der Arbeitstage pro Monat
Befristung Innerhalb von zwei Jahren darf der Arbeitsvertrag drei Mal befristet werden
Urlaubsanspruch Probezeit: 20 Tage. Nach Probezeit: 24 bis 30 Tage
Schichtzuschläge Nachtzuschlag: 25 %
Sonntagszuschlag: 50 %
Feiertagszuschlag: 100 %
Arbeitszeitkonto Untergrenze: 21 Minusstunden
Obergrenze: 150 Stunden
Überstunden Zuschlag von 25 %, wenn Mitarbeidende mehr als acht Stunden arbeiten