Icon schwarze Lupe, symbolisiert die Suchfunktion und fordert zur Eingabe von Job-, Stellen- oder Berufsbezeichnung auf.
Merkliste
Menu

Equal Pay

Was ist Equal Pay?

Equal Pay bedeutet, dass Beschäftigte in der Zeitarbeit nach einiger Zeit die gleiche Bezahlung bekommen wie die Stammbelegschaft. Der Equal-Pay-Grundsatz ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Paragraf 8 festgeschrieben.

Equal Pay bezieht sich nicht nur auf die Bezahlung. Bekommen Mitarbeitende aus der Stammbelegschaft Sachleistungen, wie zum Beispiel ein Firmenhandy, haben auch Zeitarbeitnehmende einen Anspruch darauf. Entweder müssen sie dann auch ein Firmenhandy bekommen oder sie erhalten den Betrag in Euro.

Equal Pay in der Arbeitnehmerüberlassung

Im Gesetz ist geregelt, dass Zeitarbeitnehmende nach neun Monaten im Kundenunternehmen einen Anspruch auf Equal Pay haben. Dazu muss der Zeitarbeitnehmende jedoch ununterbrochen beim Kunden arbeiten. Heißt: Wenn ein Zeitarbeitnehmender beispielsweise sieben Monate im Kundenunternehmen gearbeitet hat, dann für vier Monate bei einem anderen Kunden eingesetzt wird und wieder zurückkehrt, beginnt die Zählung wieder von vorne.

Ausnahmen von Equal Pay in der Zeitarbeit

Gibt es einen Tarifvertrag, in dem Branchenzuschläge vereinbart sind, hat das einen Einfluss auf Equal Pay. Der Zeitarbeitnehmer hat dann nicht nach neun Monaten, sondern erst nach 15 Monaten einen Anspruch auf gleiche Bezahlung. Diese Regelung nennt man auch tarifliches Equal Pay. Die Bezahlung des Beschäftigten in der Zeitarbeit wird in diesem Fall Schritt für Schritt an die Bezahlung der Stammbelegschaft angehoben.