Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gibt die Bundesagentur für Arbeit. Die Erlaubnis ist eine Voraussetzung dafür, dass das Unternehmen Mitarbeitende an andere Unternehmen überlassen darf. Ein kurzer Überblick über das Thema:
Die Bundesagentur für Arbeit ist dafür zuständig, eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu erteilen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
Damit die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland erlaubt ist, braucht man eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, diese nennt man auch ANÜ-Erlaubnis oder ANÜ-Lizenz.
Möchte die Zeitarbeitsfirma einen ihrer Mitarbeitenden an ein anderes Unternehmen verleihen, braucht sie zunächst eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Als zweite Voraussetzung muss zwischen dem Mitarbeitenden und der Zeitarbeitsfirma ein Arbeitsvertrag bestehen. Der zukünftige Entliehene muss also einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma unterschreiben.
Zusätzlich dazu muss der Personaldienstleister einen Vertrag mit dem Unternehmen schließen, das den Mitarbeitenden ausleihen möchte – dem sogenannten Entleiher. Der Vertrag, den Personaldienstleister und Entleiher unterschreiben, heißt Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. In diesem Vertrag sind die wichtigsten Details und Konditionen geregelt, zu denen Mitarbeitende überlassen werden.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung. Beide Begriffe meinen, dass Mitarbeitende an einen Kundenbetrieb verliehen werden dürfen.
Die Bundesagentur für Arbeit ist dafür zuständig, die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu erteilen. Ihre Aufgabe ist es außerdem, zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften bei der Arbeitnehmerüberlassung eingehalten werden.
Wir beraten dich persönlich über unsere kostenlose Hotline
Rechtliches