Der sogenannte Manteltarifvertrag Zeitarbeit gilt für alle Zeitarbeitskräfte, deren Arbeitgeber Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) ist.
Der iGZ Tarifvertrag und der BAP Tarifvertrag sind die beiden Verträge, die den Tariflohn in der Zeitarbeit regeln. Hin und wieder liest man statt iGZ Tarifvertrag auch den Ausdruck iGZ-DGB-Tarifvertrag. Das kommt daher, dass die iGZ auf der Arbeitgeberseite mit den Gewerkschaften des DGB, die für die Arbeitnehmer stehen, den Tarifvertrag aushandelt.
Das neue DGB/GVP-Tarifwerk wird zum 01.01.2026 in Kraft treten und die bisherigen BAP- sowie iGZ-Tarifverträge ersetzen.
Im iGZ Tarifvertrag (ab dem 01.01.2026 GVP Tarifvertrag) sind die wichtigsten Punkte zum Beschäftigungsverhältnis in der Zeitarbeit geregelt. Zum Beispiel:
Der GVP Tarifvertrag insgesamt besteht dabei aus verschiedenen kleineren Tarifverträgen, nämlich:
Im Entgeltrahmentarifvertrag ist die Einteilung in die verschiedenen GVP Entgeltgruppen zu finden. Arbeitnehmer in der Zeitarbeit werden je nach Qualifikation in eine der neun Entgeltgruppen eingeteilt. Vereinfacht lässt sich sagen: Je höher die Entgeltgruppe, desto höher der Tariflohn.
Der Stundenlohn, den die Mitarbeitenden in der Zeitarbeit bekommen, findet sich in der GVP Entgelttabelle (vorher iGZ Entgelttabelle). Aktuell können Beschäftigte mit folgendem Verdienst rechnen:
| Entgeltgruppe (EG) | Stundensatz in Euro |
| EG1 | 14,96 |
| EG 2a | 15,29 |
| EG 2b | 15,69 |
| EG 3 | 16,69 |
| EG 4 | 17,65 |
| EG 5 | 19,78 |
| EG 6 | 21,97 |
| EG 7 | 25,56 |
| EG 8 | 27,36 |
| EG 9 | 28,70 |
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