Der sogenannte Manteltarifvertrag Zeitarbeit gilt für alle Zeitarbeitskräfte, deren Arbeitgeber Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) ist.
Der iGZ Tarifvertrag und der BAP Tarifvertrag sind die beiden Verträge, die den Tariflohn in der Zeitarbeit regeln. Hin und wieder liest man statt iGZ Tarifvertrag auch den Ausdruck iGZ-DGB-Tarifvertrag. Das kommt daher, dass die iGZ auf der Arbeitgeberseite mit den Gewerkschaften des DGB, die für die Arbeitnehmer stehen, den Tarifvertrag aushandelt.
Im iGZ Tarifvertrag sind die wichtigsten Punkte zum Beschäftigungsverhältnis in der Zeitarbeit geregelt. Zum Beispiel:
Der iGZ Tarifvertrag insgesamt besteht dabei aus verschiedenen kleineren Tarifverträgen, nämlich:
iGZ Entgelttabelle und Tariflohn
Im Entgeltrahmentarifvertrag ist die Einteilung in die verschiedenen iGZ Entgeltgruppen zu finden. Arbeitnehmer in der Zeitarbeit werden je nach Qualifikation in eine der neun Entgeltgruppen eingeteilt. Vereinfacht lässt sich sagen: Je höher die Entgeltgruppe, desto höher der Tariflohn.
Der Stundenlohn, den die Mitarbeitenden in der Zeitarbeit bekommen, findet sich in der iGZ Entgelttabelle. Aktuell können Beschäftigte mit folgendem Verdienst rechnen:
Entgeltgruppe (EG) | Stundensatz in Euro |
EG1 | 13 |
EG 2a | 13,20 |
EG 2b | 13,50 |
EG 3 | 14,55 |
EG 4 | 15,38 |
EG 5 | 17,25 |
EG 6 | 19,24 |
EG 7 | 22,39 |
EG 8 | 23,97 |
EG 9 | 25,14 |
Entgeltgruppe (EG) | Stundensatz in Euro |
EG1 | 13,50 |
EG 2a | 13,80 |
EG 2b | 14,15 |
EG 3 | 15,06 |
EG 4 | 15,92 |
EG 5 | 17,85 |
EG 6 | 19,82 |
EG 7 | 23,06 |
EG 8 | 24,69 |
EG 9 | 25,89 |
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