Beschäftigte, die in der Zeitarbeit arbeiten, haben einen Anspruch auf Mindestlohn. Wie hoch ist der Mindestlohn und was man außerdem zu dem Thema wissen sollte:
Für Beschäftigte in der Zeitarbeit gibt es einen Mindestlohn, der im Tarifvertrag festgelegt ist. Die Höhe des Mindestlohns hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Alle Beschäftigte in Deutschland haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro. Die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der auch der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) angehört, hat sich jedoch darauf geeinigt, dass der Mindestlohn in der Zeitarbeit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen soll.
Für Beschäftigte in der Zeitarbeit bedeutet das: Sie bekommen seit dem 1. Oktober 2024 mindestens 14,00 Euro pro Stunde.
Der Stundenlohn, den die Mitarbeitenden in der Zeitarbeit bekommen, findet sich in der iGZ Entgelttabelle. Aktuell können Beschäftigte mit folgendem Verdienst rechnen:
Entgeltgruppe (EG) | Stundensatz in Euro |
EG1 | 14,00 |
EG 2a | 14,31 |
EG 2b | 14,67 |
EG 3 | 15,62 |
EG 4 | 16,51 |
EG 5 | 18,51 |
EG 6 | 20,55 |
EG 7 | 23,91 |
EG 8 | 25,60 |
EG 9 | 26,85 |
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