Es kommt häufig vor, dass Zeitarbeitnehmende von dem Kundenbetrieb übernommen werden. Bei dieser Übernahme von der Zeitarbeit in Festanstellung sollten Beschäftigte einige Dinge beachten.
Werden Leiharbeitende übernommen? Gerade Neulinge in der Arbeitnehmerüberlassung stellen sich immer wieder diese Frage. Die kurze und erfreuliche Antwort: Ja, werden sie. Die Zeitarbeit kann der ideale Start sein, um in eine Festanstellung bei bekannten Unternehmen zu wechseln.
Denn der Kunde kann sich einen Eindruck von den Fähigkeiten des Zeitarbeitnehmenden machen. Und der Zeitarbeitnehmende kann sehen, ob ihm die Arbeit und die Kollegen im Kundenbetrieb gefallen.
Möchte der Kundenbetrieb den Zeitarbeitnehmenden übernehmen, ist gute Absprache gefragt. Denn Kunde und Zeitarbeitnehmender können nur dann einen neuen Arbeitsvertrag schließen, wenn der alte gekündigt wird. Der Noch-Zeitarbeitnehmende sollte daher mit dem Personaldienstleister ganz offen sprechen.
Mit der Übernahme in den Kundenbetrieb muss ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden. Sobald der ehemalige Zeitarbeitnehmende den Arbeitsvertrag mit dem Kundenunternehmen geschlossen hat und seinen ersten Arbeitstag als Festangestellter in der Firma hat, hat sein neuer Arbeitgeber das Direktionsrecht.
Das bedeutet, dass der ehemalige Zeitarbeitnehmende Dinge wie Krankheit, Urlaub, Schichteinteilung und alles andere, was zur täglichen Arbeit gehört, direkt mit der Firma bespricht – und nicht mehr mit dem Personaldienstleister.
Wie lange Beschäftigte in der Zeitarbeit arbeiten, bis sie vom Kunden übernommen werden, lässt sich nicht sagen. Es kommt auf ganz unterschiedliche Dinge an. Zum Beispiel, ob der Kundenbetrieb neue Mitarbeitende einstellt oder ob sich der Zeitarbeitnehmende vorstellen kann, langfristig beim Kunden zu arbeiten. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten geregelt.
Wir beraten dich persönlich über unsere kostenlose Hotline
Rechtliches