Unternehmen, die einen Personaldienstleister beauftragen möchten, sollten auf Unbedenklichkeitsbescheinigungen achten. Die Kunden von Piening Personal können sich ganz einfach online von unseren Unbedenklichkeitsbescheinigungen überzeugen.
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Personaldienstleister bescheinigen, dass er alle Beiträge und Steuern bezahlt hat. Für den Kunden des Personaldienstleisters ist das wichtig. Denn im schlimmsten Fall haftet er, wenn der Dienstleister die Beiträge zur Sozialversicherung oder seine Steuern nicht mehr zahlen kann. Diese Vorschrift nennt sich Subsidiärhaftung.
Kunden sollten sich daher vor Beginn der Zusammenarbeit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zeigen lassen. So können sie sicher sein, dass der Personaldienstleister in der Vergangenheit seine Abgaben vollständig und rechtzeitig gezahlt hat.
Unsere Kunden können sich hier davon überzeugen, dass wir die Sozialabgaben pünktlich und vollständig zahlen. In dem Webportal können sie sich Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaften und der Krankenkasse herunterladen.
Unterschiedliche Stellen stellen verschiedene Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Für die Zeitarbeitsbranche sind folgende Unbedenklichkeitsbescheinigungen wichtig:
Auch der Nachweis über die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer kann in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung kann das Unternehmen bestätigen, dass es der Handwerkskammer angehört und regelmäßig seine Beiträge zahlt.
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