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Ratgeber Thema Mindestlohn Zeitarbeit

Mindestlohn Zeitarbeit

Beschäftigte, die in der Zeitarbeit arbeiten, haben einen Anspruch auf Mindestlohn. Wie hoch ist der Mindestlohn und was man außerdem zu dem Thema wissen sollte:

Mindestlohn in der Leiharbeit: Die Regelungen

Für Beschäftigte in der Zeitarbeit gibt es einen Mindestlohn, der im Tarifvertrag festgelegt ist. Die Höhe des Mindestlohns hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Der Branche, in der der Zeitarbeitnehmende eingesetzt wird
  • Der Qualifizierung; also davon, welche Ausbildung der Mitarbeitende hat
  • Dem Tätigkeitsfeld, in dem der Zeitarbeitnehmende eingesetzt wird

 

Wie hoch ist der Mindestlohn für Zeitarbeitnehmende?

Alle Beschäftigte in Deutschland haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro. Die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der auch der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) angehört, hat sich jedoch darauf geeinigt, dass der Mindestlohn in der Zeitarbeit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen soll.

Für Beschäftigte in der Zeitarbeit bedeutet das: Sie bekommen seit dem 1. April 2023 mindestens 13 Euro pro Stunde.

 

Entwicklung des Mindestlohns in der Zeitarbeit

Seit April 2023 erhalten Beschäftigte in der Zeitarbeit:

  • Entgeltgruppe 1: 13 Euro pro Stunde
  • Entgeltgruppe 2a: 13,20 Euro pro Stunde
  • Entgeltgruppe 2b 13,50 Euro pro Stunde

Hinweis: Wir beschränken uns in der Übersicht auf die EG 1 bis 3. Doch auch in den anderen Entgeltgruppen erhalten Beschäftigte in der Zeitarbeit mehr Lohn.

Beschäftigte, die länger als neun Monate ununterbrochen im Kundenbetrieb eingesetzt sind, bekommen:

  • Entgeltgruppe 1: 13,20 Euro pro Stunde
  • Entgeltgruppe 2a: 13,40 Euro pro Stunde
  • Entgeltgruppe 2b 13,70 Euro pro Stunde

Beschäftigte, die länger als zwölf Monate ununterbrochen im Kundenbetrieb eingesetzt sind, bekommen:

  • Entgeltgruppe 1: 13,39 Euro pro Stunde
  • Entgeltgruppe 2a: 13,60 Euro pro Stunde
  • Entgeltgruppe 2b 13,91 Euro pro Stunde

 

Tariflohn in der Zeitarbeit ab Januar 2024

Die nächste Lohnerhöhung in der Zeitarbeit kommt im Januar 2024. Beschäftigte, die in der Zeitarbeit eingesetzt sind, bekommen ab dann mindestens:

  • Entgeltgruppe 1: 13,50 Euro pro Stunde
  • Entgeltgruppe 2a: 13,80 Euro pro Stunde
  • Entgeltgruppe 2b 14,15 Euro pro Stunde

Beschäftigte, die länger als neun Monate ununterbrochen im Kundenbetrieb eingesetzt sind, bekommen:

  • Entgeltgruppe 1: 13,70 Euro pro Stunde
  • Entgeltgruppe 2a: 14,01 Euro pro Stunde
  • Entgeltgruppe 2b 14,36 Euro pro Stunde

Beschäftigte, die länger als zwölf Monate ununterbrochen im Kundenbetrieb eingesetzt sind, bekommen:

  • Entgeltgruppe 1: 13,91 Euro pro Stunde
  • Entgeltgruppe 2a: 14,21 Euro pro Stunde
  • Entgeltgruppe 2b 14,57 Euro pro Stunde


 

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